Informationen zur Einschulung Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Eltern, liebe Schulanfängerinnen und liebe Schulanfänger,

um Sie bei der Einschulung Ihres Kindes zu unterstützen, haben wir Ihnen auf unserer Homepage folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen und freuen uns auf Euch!

Nachfolgend finden Sie nun die Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes für das Schuljahr 2024/25.

Informationen des Schulverwaltungsamtes

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in
der aktuell gültigen Fassung erfolgt die Anmeldung der Schulanfängerinnen und
Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock im
Oktober 2023.
Die Anmeldung erfolgt kontaktlos. Alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2024/25
schulpflichtig werden, erhalten Ende September einen Fragebogen zur Anmeldung
zugeschickt. Dieser ist bis spätestens 31. Oktober 2023 online oder handschriftlich auszufüllen.
Nach dem 1. September 2023 Zugezogene und Eltern, die keine Unterlagen zur Anmeldung
erhalten haben, können diese unter einschulung@rostock.de oder bei allen kommunal
getragenen Anmeldeschulen anfordern.
Alle Informationen zum Anmeldeverfahren sind unter www.rostock.de/Einschulung zu finden.
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli
2023 bis 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht
seitens der Sorgeberechtigten Anmeldepflicht an einer kommunal getragenen Schule. Die
Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, können auf
Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie
für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind
(vorzeitige Einschulung).
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der
Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden (Zurückstellung). Bei der Entscheidung
werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung
einbezogen.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht
seitens der Sorgeberechtigten erneut die Anmeldepflicht für das Schuljahr 2024/25
(Einschulung nach Zurückstellung).
Für die vorzeitige Einschulung oder die Zurückstellung von der Einschulung sind formlose
Anträge an die örtlich zuständige Schule zu stellen. Dem Antrag ist eine Begründung und ggf.
ein medizinisches Gutachten beizufügen.
Für Kinder mit einer schwerwiegenden Einschränkung (körperlich, sprachlich, Verhalten,
Lernen, Sehen oder Hören) kann ein Antrag auf Feststellung des Sonderpädagogischen
Förderbedarfes gestellt werden. Dafür stehen Ihnen die Schulleitung der örtlich zuständigen
Schule, die Förderzentren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie das Staatliche
Schulamt Rostock beratend zur Seite.

Nach erfolgter Anmeldung an einer kommunal getragenen Schule können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Die
Anmeldung an einer frei getragenen Schule muss unabhängig davon zusätzlich an der
gewünschten Schule vorgenommen werden.

Informationen unserer Schulleitung

Grundschule „Am Taklerring“

In Trägerschaft der

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Taklerring 44

18109 Rostock

E-mail: GR-Taklerring@rostock.de

Tel.: 0381 38141520

Fax: 0381 38141523 Rostock, Oktober 2023

Sehr geehrte/r Erziehungsberechtigte/r,

den Übergang Ihres Kindes, von der KITA in die Schule, wollen wir mit Ihnen gut vorbereiten. Im Kompetenzportfolio (KP) ist der Entwicklungsstand Ihres Kindes durch die Kita dargestellt und mit Ihnen besprochen worden. Bitte geben Sie Ihr Einverständnis für die Weitergabe des KP an uns. So erkennen wir besondere Stärken Ihres Kindes oder welche besondere Förderung nötig ist, um Ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen.

Wenn Sie unsicher sind oder Bedenken haben, was Ihr Kind kann, melden Sie sich bei uns und wir leiten das Testverfahren ein.

Was sollen Kinder vor Schulbeginn können?

Soziale Kompetenz Aufforderungen befolgen und umsetzen können Regeln verstehen Sich zurücknehmen und abwarten können Konflikte lösen
Sprache Geschehnisse und Gedanken formulieren können Bildfolgen erzählen Reime bilden können VergleichenKonzentration/ Merkfähigkeit Kurzaufträge merken und diese hintereinander ausführen können Bei Aufgabenstellungen nicht ablenken lassen und 15 Minuten konzentriert allein arbeiten können Lerninhalte behalten können
Sortieren, Vergleichen, Verstehen Richtungen vor-rückwärts davor, dahinter, daneben rechts, links kennen Zeitwörter davor, danach, erst oder dann verstehen Gegenstände, Mengen, Formen und Längen vergleichen Reihen fortsetzenMusische Fähigkeiten
Liedtexte merken Töne und Melodien aufnehmen können Musik und Bewegung koordinieren Rhythmus erkennen und aufnehmen
Fein- und Grobmotorik
Stift mit Dreipunktgriff halten Mit der Schere auf der Linie schneiden können Schul- und Federtasche ein- und auspacken können 20 Minuten ausdauernd zu Fuß gehen können, auch Treppen steigen können

Nach der Einschulungsuntersuchung beginnt das Sichtungsverfahren und die Klassenbildung.

Im Juni 2024 wird das Schulaufnahmeverfahren abgeschlossen.

Für die zukünftigen 1. Klassen finden am 09.07.2024 die Elternversammlungen statt.

Als Höhepunkt wird dann am 31.08.2024 die Einschulungsfeier für alle 1. Klassen in festlichen Rahmen durchgeführt.

Auf gute Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Frau Babbe

Schulleiterin